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Verhinderungspflege

Wenn Angehörige eine pflegebedürftige Person betreuen und sich um sie kümmern, können sie dies kaum 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr leisten. Jeder braucht einmal eine Pause oder ist auch einfach mal verhindert. Hierfür gibt es die Verhinderungspflege. Bei einer Gesamtdauer bis zu 42 Tagen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Vertretung. Die Vertretung können hier Verwandte oder Bekannte, also Privatpersonen übernehmen oder auch ein ambulanter Pflegedienst. Auch eine kurzzeitige stationäre Aufnahme der pflegebedürftigen Person ist möglich.
Voraussetzung für eine Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens den Pflegegrad 2 besitzt. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse die Verhinderungspflege nicht. Auch der Angehörige, der normalerweise die pflegebedürftige Person pflegt, muss die Person bereits seit mindestens sechs Monaten in seinem Zuhause pflegen und Pflegegeld bekommen.