Examinierter Altenpfleger
In der Pflege wird unterscheiden zwischen der Behandlungspflege und der Grundpflege. Die Grundpflege darf sowohl von examinierten Pflegekräften als auch von einer Pflegehilfskraft oder Pflegehelfern übernommen werden. Hierzu zählen Aufgaben wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Toilettengang, Lagern der Patienten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten dürfen von nicht examinierten Pflegekräften erledigt werden.
Für die Behandlungspflege hingegen darf ausschließlich examiniertes Pflegepersonal eingesetzt werden. Tätigkeiten wie medizinische Leistungen, Blutzuckerkontrolle, Insulin spritzen, das Legen und Wechseln von Dauerkathetern oder die Versorgung durch eine Magensonde zählen hierzu. Um eine examinierte Pflegefachkraft zu werden und all diese Tätigkeiten durchführen zu dürfen, muss eine 3-jährige Ausbildung absolviert werden. Die Voraussetzung hierfür ist in der Regel eine 10-jährige Schulausbildung (Realschulabschluss). Persönliche Voraussetzungen wie Empathiefähigkeit, gerne mit Menschen zu arbeiten und bereit zu sein, im Schichtdienst zu arbeiten, sollten mitgebracht werden. Die Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb vergütet.
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