Finanzierung von Intensivpflege
Die außerklinische Intensivpflege wird über die Behandlungspflege bzw. Grundpflege finanziert und ist somit für den Kunden in der Regel kostenfrei. Die gesetzlichen Grundlagen für die Behandlungspflege sind im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt, die der Grundpflege im Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Für die Bezahlung der Behandlungspflege ist die Krankenkasse des Patienten zuständig, die Grundpflege finanziert die Pflegekasse.
Grundsätzlich gilt, dass die betreffende Person einen gesetzlichen Anspruch bzw. das Recht hat, ihr Leben in ihrer häuslichen Umgebung fortzusetzen und dort die notwendige pflegerische Versorgung zu erhalten.
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