Was ist ein Beratungseinsatz
bei Pflegegrad?
Wenn sich ein pflegebedürftiger Mensch dazu entschieden hat, sich durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen zu lassen, dann kann er dafür von seiner Pflegekasse Pflegegeld erhalten. Damit Sie und Ihre Pflegeperson in solchen Situationen nicht allein gelassen sind, muss in gesetzlich festgelegten Intervallen ein Beratungseinsatz durch einen anerkannten Pflegedienst erfolgen. Als etablierter Pflegedienst sind wir der beste Ansprechpartner für Sie.
Diese Beratungseinsätze dienen dazu, Ihnen und Ihrer Pflegeperson pflegefachliche Unterstützung zu geben. Es werden beispielsweise Fragen zur Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, zu Hebe- und Lagerungstechniken, zur Wohnraumanpassung sowie auch Fragen zu Höherstufungs-Anträgen erörtert. Des Weiteren werden Sie darüber aufgeklärt, welche Ansprüche Sie im Rahmen der Pflegeversicherung und Ihres Pflegegrades haben.
Wie soll ich das finanzieren?
Für Sie entstehen keine Kosten!
Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen, zu tragen. Im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen. Die Kosten werden von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Häufigkeit der Beratungsbesuche
- bei Pflegegrad 2 und 3 einmal halbjährlich
- bei Pflegegrad 4 und 5 einmal vierteljährlich
Gerne führen wir die Beratungseinsätze in Ihrem häuslichen Umfeld durch. Wir sind für Sie da – rufen Sie uns jetzt an!